Bei Angeboten für Steinschlag-Reparaturen ist Vorsicht angebracht. Autoglaser, die ihre Dienste etwa auf den Parkplätzen von Super- oder Baumärkten anböten, machten oft falsche Versprechen, warnte die R+V-Versicherung .
"Immer wieder haben Verbraucher hinterher Ärger: Viele Reparaturen werden nicht sachgemäß ausgeführt oder sind unnötig", erklärte die Versicherung.
Problematisch seien gesetzlich unerlaubte Glasreparaturen etwa im Sichtbereich des Fahrers oder bei zu großen Beschädigungen, bei denen eigentlich die ganze Scheibe ausgewechselt werden müsse.
Zudem versprächen die fliegenden Händler oft, die Kosten würden von der Kasko-Versicherung übernommen.
Jedoch seien lange nicht alle Schäden versichert: "Die Selbstbeteiligung wird in der Regel nur erlassen, wenn man seiner Versicherung den Steinschlag vor der Reparatur meldet. Und wer eine Police mit Werkstattbindung abgeschlossen hat, muss den Schaden in einer Vertragswerkstatt beheben lassen", erklärte die Versicherung.
| < Zurück | Weiter > |
|---|